Elternbeirat
Elternvertreter sowie deren Stellvertreter werden für die Dauer eines Jahres am ersten Elternabend des Schuljahres in den einzelnen Klassen/Gruppen gewählt. Zusätzlich wählen die Elternvertreter des Kindergartens und der Grundschule jeweils einen Elternsprecher sowie einen Stellvertreter, deren Aufgabe es ist, die Zusammenarbeit zwischen der Elternvertretung und der Grundschul- bzw. der Kindergartenleitung zu koordinieren. Die Elternsprecher des Kindergartens und der Grundschulsprecher sind Ansprechpartner sowohl für die einzelnen Elternvertreter der Klassen/Gruppen als auch für die Grundschul- bzw. Kindergartenleitung.
Die Aufgaben eines Elternvertreters können sehr vielfältig sein. Im Vordergrund steht aber die Vertretung der Elternanliegen gegenüber den Erziehern und Lehrkräften der jeweiligen Klasse sowie ggf. auch gegenüber der Schul- bzw. Kindergartenleitung. Das Weiterleiten von relevanten Informationen des Schulelternbeirats (s.u.) sowie das Einberufen von Versammlungen, das Organisieren von Austauschtreffen der Eltern und das Vorbereiten von Veranstaltungen stellen weitere Funktionen dar. Im Kindergarten und in der Grundschule kommen regelmäßige Treffen der Elternvertreter hinzu, um gemeinsame Anliegen zu besprechen.
Die Arbeit als Elternvertreter ermöglicht einen tieferen Einblick in die Strukturen der Schule und darüber hinaus die Möglichkeit, an neuen Ideen mitarbeiten zu können. Phasenweise kann die Tätigkeit als Elternvertreter, die auch die Mitwirkung an Konfliktlösungen einschließt, sehr zeitintensiv sein.
Kollektiv bilden die Elternvertreter und deren Stellvertreter den Schulelternbeirat (SEBR), der die Interessen der Schulelternschaft gegenüber dem Schulvereinsvorstand (Schulträger), der Schulleitung und dem Lehrerkollegium vertritt.
Der Schulelternbeiratsvorsitzende und sein Stellvertreter sowie die Elternsprecher des Kindergartens und der Grundschule nehmen ohne Stimmrecht an den Gesamtkonferenzen (der Lehrer) teil. Der Schulelternbeirat bildet das Bindeglied zwischen Elternschaft und Lehrerkollegium. Allerdings verfügt der Schulelternbeirat über keine substantiellen Befugnisse, über eine Änderung der Mitwirkungsstrukturen wird derzeit diskutiert.
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Verantwortlich im Sinne des Presserechts ist der SEBR.